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Seit 1. Juli 2004 ist in der Bundesrepublik Deutschland das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in Kraft. Es löst das bisher geltende Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz (ZuSEG) ab und enthält u.a. Vorgaben zur Berechnung der Entschädigung von Übersetzer- und Gutachterleistungen. Auf dieser Seite haben wir Antworten auf Fragen zu TextCount zur Berechnung nach dem JVEG zusammengestellt. Weiterführende Informationen zum JVEG finden Sie u.a. unter http://www.jveg.de/ |
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